Vergütung

Grundsätzlich werden die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhoben.

Wäre eine Abrechnung nach Stundensätzen für Sie günstiger, kann auch eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann in vielen Fällen darüber abgerechnet werden. Ob in der Sache Deckungsschutz besteht, können Sie vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung anfragen.

Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, kommt Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Betracht.